Die Finanzämter beginnen in der Regel im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Für 2024 sind einige steuerliche Neuerungen zu beachten.
mehrEin Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für seine Habilitationsschriften (Auszeichnung) erhält, ist nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen.
mehrTarifverträge, die vor 2018 geschlossen wurden, dürfen von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung abweichen.
mehrWer im Jahr 2022 ein E-Auto kaufte, bekam 6.000 Euro Umweltprämie, im Jahr 2023 waren es nur noch 4.500 Euro. Ein E-Autokäufer kann sich die Differenz vom Händler erstatten lassen, falls dieser nicht rechtzeitig lieferte.
mehrEs sind keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Kontext einer sog. doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erforderlich.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Landwehr & Tobusch Steuerberatung
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