Die Steuertermine des Monats November 2024 auf einen Blick.
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Der Scheck muss dem Finanzamt spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben.
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Wir informieren Sie über interessante und aktuelle Themen im Steuerrecht!
Hier gelangen Sie zu unserer Rubrik Videos !
Testen Sie auch unsere neue Kanzlei-App für unterwegs!
Mo-Do Montag-Donnerstag: | 08:00-13:00 14:00-17:00 |
Fr Freitag: | 08:00-13:00 14:00-16:00 |
Termine können auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten vereinbart werden.
Landwehr & Tobusch Steuerberatung
Pievitstr. 75
32130 Enger
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.