Für die Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschriftsleistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt, muss der neue Vermieter den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor.
mehrReisende haben in Verbindung mit einem vorverlegten Rückflug keinen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe eines verpassten Boardings.
mehrDas Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt: Zurzeit versuchen Betrüger über den Versand gefälschter Steuerbescheide an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Die Betrüger verwenden dabei keine elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), sondern versenden die gefälschten Steuerbescheide mit der klassischen Briefpost an Bürger.
mehrFür die Grundsteuer ist die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, ist bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen.
mehrBei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Wir informieren Sie über interessante und aktuelle Themen im Steuerrecht!
Hier gelangen Sie zu unserer Rubrik Videos !
Testen Sie auch unsere neue Kanzlei-App für unterwegs!
Mo-Do Montag-Donnerstag: | 08:00-13:00 14:00-17:00 |
Fr Freitag: | 08:00-13:00 14:00-16:00 |
Termine können auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten vereinbart werden.
Landwehr & Tobusch Steuerberatung
Pievitstr. 75
32130 Enger
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.