Steuerberater Landwehr & Tobusch

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Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 10.10.2024

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere – längere – Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. Dass bei extremen Stauverhältnissen die Umwegstrecke auch einmal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reicht jedoch nicht aus.

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Recht / Sonstige 
Donnerstag, 10.10.2024

Von Anwohnern aufgestellte „Freiwillig Tempo 30“-Schilder müssen entfernt werden

„Freiwillig Tempo 30“-Schilder, die von Anwohnern auf ihren innerorts gelegenen Grundstücken aufgestellt wurden, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Schildern entfernt werden.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 10.10.2024

Angst vor Corona-Virus: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Reiserücktritt vor Reisebeginn

Das Nichterscheinen am Flughafen führt nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 09.10.2024

Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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Steuern / Grunderwerbsteuer 
Mittwoch, 09.10.2024

Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder kann Grunderwerbsteuer unterliegen

Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.